Leistungen

 

Grundbetreuung 

Betriebsspezifische Betreuung

Vorsorgen 

BEM 

 

Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin

 

Der Arbeitsmediziner bzw. Betriebsarzt führt Maßnahmen aus zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung.

Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen benötigt er ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse und der sozialmedizinischen sowie sozialrechtlichen Grundlagen unseres Gesundheitssystems. (Quelle: BGETEM)

 

Um dieses möglichst erfolgreich umzusetzen, werden folgende Leistungen angeboten:

  • Grund- und Betriebsspezifische Betreung nach DGUV-Vorschrift 2. Entsprechend den Bedarfen unterschieden zwischen Grund- und Betriebsspezifischer Betreuung oder Anlassbezogener Betreuung.

  • Vorsorgen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 SGB IX

 

 

 

 

Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern. (Quelle: AMR 6.2)

Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wikrung auf die geimpften Personen selbst, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)